Aktuelle Aufnahmekriterien
Ordentliche Mitgliedschaft
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung von Mediation durch das Zivilrechts-Mediationsgesetz (ZivMediatG BGBl. I Nr. 29/2003) gelten folgende Aufnahmekriterien:
- Abgeschlossene Mediationsausbildung mit 365 bzw. 220 Ausbildungseinheiten im Sinne der Ausbildungsverordnung zum ZivMediatG BGBl. II Nr. 47/2004
- Mindestalter 28 Jahre
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die Bündelversicherung des ÖBM oder einer anderen Versicherung, welche die Leistungen aus der Mediation abdeckt
Für MediatorInnen, welche ihre Ausbildung vor dem Jahr 2005 absolviert haben gelten als Aufnahmekriterien die Übergangsregelung gem. § 34 ZivMediatG.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Für eine außerordentliche Mitgliedschaft sind keine Aufnahmekriterien gefordert. Außerordentliche Mitglieder werden nicht auf der Liste der ÖBM-MediatorInnen geführt, können sich an der Vereinsarbeit beteiligen und erhalten die Vereinszeitung "mediation aktuell" 4 mal jährlich zugestellt.
Download der Formulare:
- ÖBM-Mitgliedschaftsantrag
- Anmeldung zur Berufshaftpflichtversicherung entsprechend dem ZivMediatG
- Leistungsbeschreibung Berufshaftpflichtversicherung
Zweit Mitgliedschaft
Wechselseitige Anerkennung zwischen Bundesverband Mediation (BM) und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation.
Wechselseitige Anerkennung
Antrag für die zweit Mitgliedschaft beim ÖBM
Wechselseitige Anerkennung zwischen Schweizerischen Dachverband Mediation (SDM-FSM) und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation.
Antrag für die zweit Mitgliedschaft beim ÖBM
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt kann jeweils nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Er muss dem operativen Vorstand bis spätestens 2 Monate vorher (31.10. des Jahres) schriftlich (Post oder Fax) mitgeteilt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Eintreffen am Vereinssitz maßgeblich. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist diese erst mit dem nächsten Austrittstermin wirksam.
