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Aktuelle Aufnahmekriterien

 
Ordentliche Mitgliedschaft

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung von Mediation durch das Zivilrechts-Mediationsgesetz (ZivMediatG BGBl. I Nr. 29/2003) gelten folgende Aufnahmekriterien:

  • Abgeschlossene Mediationsausbildung mit 365 bzw. 220 Ausbildungseinheiten im Sinne der Ausbildungsverordnung zum ZivMediatG BGBl. II Nr. 47/2004
  • Mindestalter 28 Jahre
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die Bündelversicherung des ÖBM oder einer anderen Versicherung, welche die Leistungen aus der Mediation abdeckt

Für MediatorInnen, welche ihre Ausbildung vor dem Jahr 2005 absolviert haben gelten als Aufnahmekriterien die Übergangsregelung gem. § 34 ZivMediatG.

 

Außerordentliche Mitgliedschaft

Für eine außerordentliche Mitgliedschaft sind keine Aufnahmekriterien gefordert. Außerordentliche Mitglieder werden nicht auf der Liste der ÖBM-MediatorInnen geführt, können sich an der Vereinsarbeit beteiligen und erhalten die Vereinszeitung "mediation aktuell" 4 mal jährlich zugestellt.

Download der Formulare:

 

Zweit Mitgliedschaft

Wechselseitige Anerkennung zwischen Bundesverband Mediation (BM) und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation.

Wechselseitige Anerkennung
Antrag für die zweit Mitgliedschaft beim ÖBM

Wechselseitige Anerkennung zwischen Schweizerischen Dachverband Mediation (SDM-FSM) und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation.

Wechselseitige Anerkennung
Antrag für die zweit Mitgliedschaft beim ÖBM

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt kann jeweils nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Er muss dem operativen Vorstand bis spätestens 2 Monate vorher (31.10. des Jahres) schriftlich (Post oder Fax) mitgeteilt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Eintreffen am Vereinssitz maßgeblich. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist diese erst mit dem nächsten Austrittstermin wirksam.