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Transparenter Verlauf

Fördermitgliedschaft

Wer kann Fördermitglied werden?

Die Fördermitgliedschaft richtet sich vor allem an Unternehmen und Vereine, aber auch an Einzelpersonen. Sie kann von natürlichen Personen (Einzelpersonen), juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften erworben werden.

Fördermitglieder möchten den Verein besonders unterstützen und können sich im Gegenzug auch besonders in der Mediationsszene präsentieren. Die Fördermitgliedschaft ist an keine sonstigen Voraussetzungen gebunden.

Derzeit bestehen zwei Arten der Fördermitgliedschaft:

  • Einzelpersonen und gemeinnützige Vereine/Organisationen
  • Unternehmen

Neben den allgemeinen Vorteilen der ordentlichen Mitgliedschaft genießen Fördermitglieder viele weitere Vorteile:

  • Präsentation Ihres Unternehmens- oder Vereinslogos samt Link zu Ihrer Website auf der ÖBM-Website
  • 50 % Reduktion auf die Listung auf der ÖBM-Website unter Ausbildungsinstituten
  • 20 % Reduktion auf die Schaltung von Inseraten in den Bundes- und Landesnewslettern des ÖBM

Bitte kontaktieren Sie für detaillierte Informationen zu allen Vorteilen der Fördermitgliedschaft das ÖBM-Büro.

Beitritt

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag. Er wird mit Einlagen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages wirksam. Der Antrag kann per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden.

Die Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Sie muss dem Verein bis spätestens 31.10. mitgeteilt werden. Eine verspätete Anzeige wird erst zum nächstmöglichen Austrittstermin wirksam.

Download des Anmeldeformulars:

  • Antrag auf Fördermitgliedschaft beim ÖBM
  • Statuten und Organisationsstruktur des ÖBM

 

 
Österreichischer Bundesverband für Mediation

Lerchenfelder Straße 36/3, 1080 Wien

» T: +43 1 403 27 61, F: +43 1 403 27 61-12

» office@oebm.at

» www.öbm.at

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