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Gewerbeberechtigung bei Eintragung?
von Mathias Schuster
Die am häufigsten an den ÖBM herangetragene Frage zum Recht der Mediation lautet: Wird eine Gewerbeberechtigung für Mediationen im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG) benötigt?
Gemäß § 35 Abs 1 ZivMediatG ist die Gewerbeordnung auf die Tätigkeit eingetragener MediatorInnen nicht anzuwenden und somit für Mediationen im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes keine Gewerbeberechtigung notwendig. Weitere Informationen zum Thema Gewerbeschein und Eintragung in die Liste der MediatorInnen finden sich in Günther/Steiner, Das große 1x1 der Berufsausübung, mediation aktuell 1/2015, 20.