

Außerordentliche Mitgliedschaft
Der ÖBM fördert Mediator*innen in Ausbildung: Ein Großteil des Serviceangebots zum reduzierten Mitgliedsbeitrag!
Vorteile
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann laut Statuten nur von Mediator*innen in Ausbildung für die Dauer ihrer Mediationsausbildung sowie Peer-Coaches erworben werden. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden, lediglich die laufende Mediationsausbildung (für Mediator*innen in Ausbildung) oder die Tätigkeit als Peer-Coach*in (für Peer-Coaches) ist nachzuweisen.
Nach Abschluss der Mediationsausbildung ist ein Umstieg auf eine ordentliche Mitgliedschaft jederzeit möglich (auch während des laufenden Kalenderjahres). Dafür ist eine Aufzahlung der Differenz zum Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder zu leisten.
Der Mitgliedsbeitrag ist um die Hälfte reduziert. Dennoch kann ein Großteil des Serviceangebots des ÖBM in Anspruch genommen werden.
Unterschied zur ordentlichen Mitgliedschaft
Zusätzliche Vorteile der ordentlichen Mitgliedschaft, die von außerordentlichen Mitgliedern nicht in Anspruch genommen werden können:
- Listung und Präsentation im Mediator*innen-Verzeichnis des größten Mediationsverbands in Europa
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Möglichkeit der Abwicklung der geförderten Familienmediation durch den ÖBM
Haftpflichtversicherung
Erfreuliche Nachrichten für alle Mediator*innen in Ausbildung, die das Haftungsrisiko bei ihren Praxisfällen minimieren möchten: Durch einen Kooperationsvertrag zwischen ÖBM und der Generali Versicherung können Mediator*innen in Ausbildung eine eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, die auch Praxisfälle (Fallarbeiten) der Ausbildung umfasst. Diese Versicherung gibt es in dieser Form in Österreich ausschließlich für ÖBM-Mitglieder.
Beitritt
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlagen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam. Der Antrag kann per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden.
Die Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft kann jeweils nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen und muss dem Vorstand bis spätestens zwei Monate vorher (31.10. des Jahres) schriftlich durch eine eigenhändig unterfertigte Austrittserklärung, die per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden kann, mitgeteilt werden.
Kontodaten: IBAN: AT621100009464955500, BIC: BKAUATWW