Mitglieds­arten

Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unseren Vorteilen!

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft steht ALLEN offen (mit und ohne Mediationsausbildung). Sie kann von Personen, die am Thema Mediation interessiert sind, erworben werden und ist somit an keine speziellen Voraussetzungen gebunden.

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Mit Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung, können Sie auch Ihr Profil für die Mediator:innen-Suche vom ÖBM-Büro freischalten lassen (BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“; Gewerbeschein Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung; Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen, Ziviltechniker:innen oder Wirtschaftstreuhänder:innen).

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 150 EUR (ab dem 2. Halbjahr 75 EUR)
Beitrittsgebühr: 40 EUR

Die Berufshaftpflichtversicherung kann gleichzeitig mit der Mitgliedschaft beantragt werden.

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
Infoblatt zur ordentlichen Mitgliedschaft
Infoblatt zur BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft ist für Personen gedacht, die nur teilweise an der Vereinsarbeit teilnehmen. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden, lediglich die Zugehörigkeit zu einer der genannten Personengruppen ist nachzuweisen.

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Nach Abschluss der Ausbildung bzw. nach Vollendung des 28. Lebensjahres ist die Umstellung auf eine ordentliche Mitgliedschaft möglich und erforderlich (auch während des laufenden Kalenderjahres). Dafür ist eine Aufzahlung der Differenz zum Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder zu leisten.

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75,00 EUR (ab dem 2. Halbjahr 37,50 EUR)
Beitrittsgebühr: 40 EUR

Die Berufshaftpflichtversicherung kann gleichzeitig mit der Mitgliedschaft oder auch zu einem späteren Zeitpunkt der Mitgliedschaft beantragt werden.

Antrag auf AO-MG in Ausbildung
Infoblatt zur AO-MG in Ausbildung

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Grundvoraussetzung für eine Peer-Zertifizierung ist eine ÖBM-Mitgliedschaft. Pädagog:innen, die über die Peer-Mediation hinaus nicht mediieren, können außerordentliches Mitglied werden.
Peer-Coaches werden nach erfolgter ÖBM-Zertifizierung im Mediator:innen-Verzeichnis auf der ÖBM-Website öffentlich gelistet.

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75 EUR (ab dem 2. Halbjahr 37,50 EUR)
Beitrittsgebühr: 40 EUR

Antrag auf AO-MG als Peer-Coach

Für neue Mitglieder erfolgt der Beginn der Mitgliedschaft über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Für bestehende Mitglieder ist ein Wechsel von einer ordentlichen zu einer außerordentlichen Mitgliedschaft wegen Ruhestands mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Der Wechsel kann per Post oder E-Mail formlos beantragt werden.

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75 EUR (ab dem 2. Halbjahr 37,50 EUR)
Beitrittsgebühr: 40 EUR

Antrag auf AO-MG im Ruhestand
Infoblatt zur AO-MG im Ruhestand

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Zweitmitgliedschaft

Die Zweitmitgliedschaft steht jenen Personen zu, die bereits Mitglied beim BM (deutscher Bundesverband Mediation e.V.) oder beim FSM (Federation Suisse Medaition) sind. Sie ist inhaltlich einer außerordentlichen Mitgliedschaft gleichgestellt und an keine weiteren Voraussetzungen gebunden.

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages wirksam.

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 65 EUR (ab dem 2. Halbjahr 32,50 EUR)
Beitrittsgebühr: 70 EUR

Antrag auf Zweitmitgliedschaft
 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Organisations­mitgliedschaft

Die Organisationsmitgliedschaft kann erworben werden von juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften, die als Verein, Verband oder Ausbildungseinrichtung im Bereich Mediation und Konfliktlösung tätig sind, sich im Rahmen des Vereins austauschen und vernetzen sowie den Verein besonders unterstützen möchten  Sie ist an keine sonstigen Voraussetzungen gebunden.

Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag. Er wird mit Einlagen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.

Vorteile einer Organisationsmitgliedschaft

  • Listung als Organisationsmitglied beim ÖBM (mit Logo und Link)
  • Verwendung des ÖBM-Mitgliedersiegels auf der Website der Institution
  • Teilnahme eines:r Vertreter:in der Institution an den Aktivitäten des ÖBM
  • 4 Mal jährlich 5 Freiexemplare der Mediationszeitschrift „Die Mediation“, worin der ÖBM in einer eigenen Rubrik über die österreichische Mediationslandschaft informiert 
  • Information über die Mediation und den ÖBM durch Vertreter:in des ÖBM im Rahmen der laufenden Lehrgänge der Ausbildungseinrichtung bzw. für die Mitglieder des Mediationsvereins
  • Austausch und Vernetzung mit anderen Institutionen
  • Weitere Vorteile ähnlich der ordentlichen Mitgliedschaft

zusätzlicher Vorteil für Mediationsvereine

  • (kostenlose) Listung im Mediator:innen-Verzeichnis des ÖBM

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 300 EUR (ab dem 2. Halbjahr 150 EUR)
Beitrittsgebühr: 40 EUR

Antrag auf Organisationsmitgliedschaft beim ÖBM

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.