Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass bereits eingetragene Mediator:innen Teile des Listeneintrags selbstständig pflegen können. Eine weitere Neuerung betrifft die elektronische Einbringungsmöglichkeit des Antrags auf Eintragung sowie die Übermittlung der Fortbildungsnachweise. Dafür werden in JustizOnline entsprechende Formulare bereitgestellt, die auf elektronischem Weg direkt an das Bundesministerium für Justiz eingebracht werden können.
Weitergehende Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Aktivierung finden Sie im Mitgliederbereich der ÖBM-Website.