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Der Traum vom eigenen Heim gehört zu den wichtigsten Lebenszielen vieler Menschen. Doch mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie gehen auch finanzielle Verpflichtungen einher, die im Ernstfall schnell zur Belastung für die Hinterbliebenen werden können. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, bietet die Generali Versicherung eine maßgeschneiderte Lösung: Die RISK Control Kreditrestschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme.
Diese Versicherung ist dann sinnvoll, wenn ein größerer Kredit aufgenommen wurde oder eine Baufinanzierung abgesichert werden soll, und die finanziellen Verpflichtungen im Laufe der Zeit geringer werden. Mit der fallenden Versicherungssumme passt sich der Versicherungsschutz optimal an die abnehmende Restschuld des Kredits an – eine Lösung, die bestmögliche Sicherheit bietet.
Vorteile bei zwei versicherten Personen:
- Doppelte Leistung: Sterben beide versicherte Personen aufgrund desselben Ereignisses (z. B. Autounfall, Flugzeugabsturz) innerhalb eines Monats nach dem Ereignis, wird die Versicherungssumme doppelt ausgezahlt.
- Übernahmeoption: Im Todesfall einer versicherten Person kann die überlebende Person innerhalb von drei Monaten einen neuen Versicherungsvertrag mit denselben Vertragsdaten wie beim ursprünglichen Vertrag beantragen – ohne neuerliche Gesundheitsprüfung
- Trennungsoption: Bei einem gemeinsamen Vertrag besteht die Möglichkeit, dass beide versicherte Personen einen separaten Vertrag mit denselben Vertragsdaten wie beim ursprünglichen Vertrag beantragen – ebenfalls ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.
Zusatzbaustein „Immobilien & Vorsorge Plus“:
- Immobilien-Bonus: Stirbt eine versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach Kauf oder Bau einer Immobilie, zahlt die Generali eine einmalige Zusatzleistung von zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro.
- Soforthilfe im Todesfall: Unmittelbar nach Eingang der Sterbeurkunde zahlt die Generali zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, sofort aus.
- Vorgezogene Todesfallleistung: Bei einer schweren Erkrankung mit einer fachärztlich bestätigten Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten wird die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt, um eine bestmögliche medizinische Versorgung oder die Erfüllung spezieller Wünsche zu ermöglichen.
- Verlängerungsoption: Bis fünf Jahre vor Ablauf der Versicherung kann eine Verlängerung des Schutzes ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Für eine unverbindliche persönliche Beratung steht Ihnen Thomas Pambalk, Direktor im Außendienst gerne zur Verfügung:
T: 0676 8251 4172
E: thomas.pambalk@generali.com