Art | Präsenz |
Ort | SR 105, UMIT TIROL, Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall in Tirol |
Datum | 20. November 2024, 18:00 bis 20:30 Uhr |
Einheiten | 3 Einheiten |
Anmeldung | Noch bis 15. November möglich |
Plätze | 6-30 Personen |
Referent:innen
Dr.in Jennifer Alexandra Pasqualini ist Richterin am Bezirksgericht Hall in Tirol mit Schwerpunkt Familienrecht
Inhalt
Frau Dr.in Pasqualini erläutert anhand von Praxisbeispielen aus ihrer beruflichen Erfahrung als Familienrichterin sowie unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung Grundbegriffe des Familienrechts, welche in Verfahren betreffend Scheidung, Aufteilung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht regelmäßig eine bedeutende Rolle spielen. Dazu gehören auf Ebene des Kindschaftsrechts etwa Themenbereiche wie das Doppelresidenzmodell, Kriterien für die Obsorgezuteilung und daraus resultierende Konsequenzen, die gesetzliche Vertretung eines mj. Kindes ebenso wie das Wohlverhaltensgebot. Auf Ebene des Scheidungs- und Aufteilungsrechts wird weiters auf die Voraussetzungen einer Verschuldensscheidung nach § 49 EheG, die damit vielfach in Zusammenhang stehende Frage der Zustimmung zum Wohnungsauszug, Wesensmerkmale einer Lebensgemeinschaft, uvm. eingegangen. Die Teilnehmenden sind aber auch eingeladen, eigene Fragen und Beispiele aus ihrer Arbeit als Mediator:innen einzubringen.
Kosten
ÖBM-Mitglieder: kostenlos
ÖBM-Gäste (Nicht-Mitglieder): 180 EUR
Diese Veranstaltung kann als Fortbildung im Ausmaß von 3
Einheiten gem. § 20 ZivMediatG angerechnet werden.
Ein Teilnahmezertifikat wird ausgestellt.
Diese muss rechtzeitig erfolgen und ist verpflichtend.
Für eine Anmeldung als ÖBM-Mitglied müssen Sie eingeloggt sein.
Für Nicht-Mitglieder unter office(at)oebm.at mit Angabe der Rechnungsadresse.
Bei kostenpflichtiger Veranstaltung wird Ihnen eine entsprechende Rechnung per E-Mail zugesandt:
ÖBM-Mitglieder erhalten die Rechnung nach der Veranstaltung.
Nicht-Mitglieder erhalten die Rechnung bei der Anmeldung.
Die Organisator:innen der Veranstaltung führen vor Ort keine Kassa für Barzahlungen mit sich, daher ist der Betrag bitte auf das Konto des ÖBM zu überweisen.
Aus gegebenem Anlass möchte der ÖBM die angemeldeten Teilnehmer:innen bitten, sich im Falle einer Verhinderung von der Veranstaltung rechtzeitig abzumelden. Nur dann kann ein anderes Mitglied nachrücken und den freigewordenen Platz einnehmen. Ansonsten verfällt er. Dies gilt auch für kostenlose Veranstaltungen. Die Mehrkosten der Veranstaltung, die aufgrund der nicht erschienenen Mitglieder entstehen, gehen sonst auf Kosten auch Ihrer Mitgliedsbeiträge.
Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag: kostenlos
Stornierung 14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag: 50 % der Teilnahmekosten
Stornierung 7 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag: 75 %
Stornierung danach und bei Nichterscheinen: 100 %
ÖBM-Mitglieder: Die Stornierung hat während der Anmeldefrist über das An-und Abmeldesystem zu erfolgen und danach schriftlich per E-Mail.
Nicht-Mitglieder: Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
Bei schriftlicher Nennung eines:r Ersatzteilnehmers:in gleichzeitig mit der Absage und tatsächlicher Teilnahme der Ersatzperson entfallen die Stornokosten.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen vor. Bei einer Absage durch uns erhalten Sie den bezahlten Kostenbeitrag zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.