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Familienrecht und Mediation 2. Teil
210525
Art Präsenz
Ort UMIT TIROL (SR 105), Eduard-Walnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall
Datum 21. Mai 2025, 18:00 bis 20:30 Uhr
Einheiten3 Einheiten
Anmeldung Noch bis 19. Mai möglich
Plätze8-25 Personen

Referent:innen

Dr. Jennifer Alexandra Pasqualini ist Richterin am Landesgericht Innsbruck und war vormals Familienrichterin am Bezirksgericht Hall in Tirol.

Inhalt

In Teil II der Veranstaltung werden aufbauend auf die bisherigen Ausführungen anhand von Praxisbeispielen sowie unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung weitere Grundbegriffe des Familienrechts erläutert, welche in Verfahren betreffend Scheidung, Aufteilung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht regelmäßig eine bedeutende Rolle spielen. Dabei wird insbesondere noch auf die Voraussetzungen einer Verschuldensscheidung nach § 49 EheG und die damit vielfach in Zusammenhang stehende Frage der Zustimmung zum Wohnungsauszug, die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen sowie ehelichen und nachehelichen Unterhaltsansprüchen, die Wesensmerkmale einer Lebensgemeinschaft, uvm. eingegangen. Zudem werden Praxisbezüge zwischen (Familien-)Gerichtsalltag und Mediation, insbesondere im Hinblick auf die Fristenhemmung nach § 22 ZivMediatG, hergestellt. Die Teilnehmenden sind darüber hinaus auch eingeladen, eigene Fragen und Beispiele einzubringen.

Kosten

ÖBM-Mitglieder: kostenlos
ÖBM-Gäste (Nicht-Mitglieder): 180 EUR

Diese Veranstaltung kann als Fortbildung im Ausmaß von 3 Einheiten gem. § 20 ZivMediatG angerechnet werden.
Ein Teilnahmezertifikat wird ausgestellt.

Diese muss rechtzeitig erfolgen und ist verpflichtend.
Für eine Anmeldung als ÖBM-Mitglied müssen Sie eingeloggt sein.
Für Nicht-Mitglieder unter office(at)oebm.at mit Angabe der Rechnungsadresse.

Bei kostenpflichtiger Veranstaltung wird Ihnen eine entsprechende Rechnung per E-Mail zugesandt:

ÖBM-Mitglieder erhalten die Rechnung nach der Veranstaltung.
Nicht-Mitglieder erhalten die Rechnung bei der Anmeldung.

Die Organisator:innen der Veranstaltung führen vor Ort keine Kassa für Barzahlungen mit sich, daher ist der Betrag bitte auf das Konto des ÖBM zu überweisen.

Aus gegebenem Anlass möchte der ÖBM die angemeldeten Teilnehmer:innen bitten, sich im Falle einer Verhinderung von der Veranstaltung rechtzeitig abzumelden. Nur dann kann ein anderes Mitglied nachrücken und den freigewordenen Platz einnehmen. Ansonsten verfällt er. Dies gilt auch für kostenlose Veranstaltungen. Die Mehrkosten der Veranstaltung, die aufgrund der nicht erschienenen Mitglieder entstehen, gehen sonst auf Kosten auch Ihrer Mitgliedsbeiträge.

Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag: kostenlos
Stornierung 14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag: 50 % der Teilnahmekosten
Stornierung 7 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag: 75 %
Stornierung danach und bei Nichterscheinen: 100 %

ÖBM-Mitglieder: Die Stornierung hat während der Anmeldefrist über das An-und Abmeldesystem zu erfolgen und danach schriftlich per E-Mail.
Nicht-Mitglieder: Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.

Bei schriftlicher Nennung eines:r Ersatzteilnehmers:in gleichzeitig mit der Absage und tatsächlicher Teilnahme der Ersatzperson entfallen die Stornokosten.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen vor. Bei einer Absage durch uns erhalten Sie den bezahlten Kostenbeitrag zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

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Die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen und ist verpflichtend.
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Für Nicht-Mitglieder unter office@oebm.at mit Angabe der Rechnungsadresse.

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