

Ordentliche Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Die ordentliche Mitgliedschaft steht ALLEN offen (mit und ohne Mediationsausbildung). Sie kann von Mediator*innen und anderen Personen erworben werden, die am Thema Mediation interessiert sind.
Die ordentliche Mitgliedschaft ist an keine Voraussetzungen gebunden.
Beitritt
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlagen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam. Der Antrag kann per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden.
Bei Eintragung in die BMJ-Liste oder Nachweis einer sonstigen Berufsberechtigung (z.B. einschlägiger Gewerbeschein LSB oder UB; Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält*innen oder Notar*innen) können Sie Ihr Profil für das kostenlose Mediator*innen-Verzeichnis freischalten.
Die Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft kann jeweils nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen und muss dem Vorstand bis spätestens zwei Monate vorher (31.10. des Jahres) schriftlich durch eine eigenhändig unterfertigte Austrittserklärung, die per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden kann, mitgeteilt werden.
Kontodaten: IBAN: AT62 1100 0094 6495 5500, BIC: BKAUATWW
Haftpflichtversicherung
Für ordentliche Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine vergünstigte Berufshaftpflichtversicherung für Mediator*innen abzuschließen. Dabei profitieren die ÖBM-Mitglieder von den besonders vorteilhaften Versicherungsbedingungen mit kostenloser automatischer Erweiterung für Strafrechtsschutz und für den örtlichen Geltungsbereich in ganz Europa. Die Versicherung gibt es in dieser Form in Österreich ausschließlich für ÖBM-Mitglieder.
Die Berufshaftpflichtversicherung kann auch gleichzeitig mit der Mitgliedschaft beantragt werden.
Anmeldeformulare: