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Vorprüfung von Fortbildungsnachweisen

 

Die Vorprüfung von Fortbildungsnachweisen wird vorübergehend ausgesetzt. Unser ÖBM-Büro ist derzeit unterbesetzt, deshalb können bis auf weiteres keine Vorprüfungen durchgeführt werden.

Als Unterstützung zur Überprüfung der Anrechenbarkeit Ihrer Fortbildungsnachweise können Sie weiterhin die Richtlinie des Justizministeriums heranziehen.

Wir bitten um Verständnis, Ihr ÖBM-Team

 

Der ÖBM hat mit dem Bundesministerium für Justiz die Vereinbarung getroffen Vorprüfungen von Fortbildungsbestätigungen gemäß § 20 ZivMediatG durchzuführen. Die Letztentscheidung über die Anerkennung der Fortbildungen obliegt weiterhin alleine dem Justizministerium.

HINWEIS Ihre Fortbildungsnachweise können Sie selbst anhand der Richtlinie des Justizministeriums auf Anrechenbarkeit prüfen. Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen gerne weiter, sofern Sie dazu alle notwendigen Unterlagen bei uns eingereicht haben. Teilnahmebestätigungen des ÖBM entsprechen den geforderten Kriterien und bedürfen keiner Vorprüfung.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis und ersuchen um rechtzeitige Übersendung der Unterlagen (mind. 1 Monat vor endgültigem Abgabetermin).

Kosten
ÖBM-Mitglieder: kostenfrei
Nicht-Mitglieder: 24 EUR pro geprüfter Fortbildung (im Voraus zu entrichten)

Ablauf der Vorprüfung

  • Das Formular „Vorprüfung_Auflistung“ dient dazu, Ihnen und uns einen Überblick der zu überprüfenden Fortbildungen zu verschaffen. Laden Sie es sich bitte herunter und senden Sie es uns ausgefüllt und mit den dazugehörigen, eingescannten Fortbildungsbestätigungen an vorpruefung@oebm.at. Sollten in den Fortbildungsbestätigungen wesentliche Inhalte fehlen, wie z. B. Curriculum, Veranstalter, Modulangaben etc., so sind diese gesondert beizufügen bzw. im Bedarfsfall beim jeweiligen Veranstalter einzuholen.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur vollständige Einreichungen von uns beantwortet werden können.
  • HINWEIS Auch wenn auf einer Bestätigung eine „Fortbildungsklausel“ steht, z.B. „Diese Veranstaltung gilt als Fortbildung im Sinne des § 20 ZivMediatG im Ausmaß von … Einheiten“, ist im Zweifelsfall eine Überprüfung durch den ÖBM sinnvoll.
  • Wenn die Fortbildung den formalen, rechtlichen sowie inhaltlichen Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Eintragung entspricht, erhalten Sie ein E-Mail mit einer Empfehlung zur Einreichung.
    Ist das Ergebnis unserer Vorprüfung leider negativ, werden Sie per E-Mail über die Gründe informiert.
  • Mit dem Einsenden der Dokumente erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung des ÖBM einverstanden.

Fristen zur Einreichung beim Justizministerium

Bitte beachten Sie, dass Fortbildungsnachweise frühestens 1 Jahr und spätestens 3 Monate vor Ablauf der Eintragungsdauer zur Aufrechterhaltung der Eintragung für weitere 10 Jahre beim Justizministerium eingereicht werden können.

Überprüfung vor Beginn einer Fortbildung

Sie haben Fragen zu einer geplanten Fortbildung und sind sich nicht sicher, ob diese den Kriterien der anrechenbaren Fortbildungsnachweise entspricht?
Wir können hier nur eine vorläufige erste Einschätzung anbieten und bitten um Ihr Verständnis, dass eine Begutachtung erst dann erfolgen kann, wenn die endgültige Bestätigung sowie Inhaltsangabe vorliegt.  

Bitte informieren Sie sich dazu auch selbst auf der Website des Justizministeriums sowie direkt bei der Ausbildungseinrichtung Ihrer Wahl.

 
Österreichischer Bundesverband für Mediation

Lerchenfelder Straße 36/3, 1080 Wien

» T: +43 1 403 27 61, F: +43 1 403 27 61-12

» office@oebm.at

» www.öbm.at

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