

Zweitmitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Die Zweitmitgliedschaft steht jenen Personen zu, die bereits Mitglied beim BM (deutscher Bundesverband Mediation e.V.) oder beim SDM (Schweizerischer Dachverband Mediation) sind.
Die Zweitmitgliedschaft kommt inhaltlich einer ordentlichen Mitgliedschaft gleich und ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden.
Beitritt
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages wirksam. Der Antrag kann per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden. Falls von Ihnen gewünscht wird nach Übermittlung einer Bestätigung über die Berufsberechtigung zur Ausübung der Mediation in Ihrem Herkunftsland oder in Österreich (Eintragung in die BMJ-Liste oder Nachweis einer sonstigen Berufsberechtigung wie z.B. einschlägiger Gewerbeschein LSB/UB oder Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält*innen) Ihr Profil für die Mediator*innen-Suche freigeschaltet.
Die Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft kann jeweils nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen und muss dem Vorstand bis spätestens zwei Monate vorher (31.10. des Jahres) schriftlich durch eine eigenhändig unterfertigte Austrittserklärung, die per Post, Fax oder eingescannt per E-mail übermittelt werden kann, mitgeteilt werden.
Kontodaten: IBAN: AT62 1100 0094 6495 5500, BIC: BKAUATWW
ÖBM-Gruppen im Ausland
Da es zahlreiche ÖBM-Mitglieder im deutschsprachigen Raum gibt, hat sich der erweiterte Vorstand des ÖBM entschlossen, mehrere ÖBM-Gruppen im Ausland zu gründen.
Es geht darum, bestehenden ÖBM-Mitgliedern mit Wohn- oder Arbeitssitz im Ausland eine Anlaufstelle zu bieten bzw. neue Mitglieder, die sich für eine Zweitmitgliedschaft beim ÖBM interessieren.
Anmeldeformulare: