
Allgemein & Förderungen
Der ÖBM definiert Mediation
Bei einer der jährlichen Klausuren haben die Funktionär*innen des ÖBM den Weg der Professionalisierung von Mediation in Österreich konsequent fortgesetzt. Kernthema war die Frage nach „Was ist Mediation - für wen?“
Mit seinem Slogan „Mediation löst Konflikte“ spricht der ÖBM eine breite Öffentlichkeit an. Um der Gefahr des potenziellen Missverständnisses ('Mediator*innen lösen Konflikte') wirksam zu begegnen, versteht der ÖBM Mediation als eine „Professionelle Dienstleistung“. Damit geht der ÖBM über die im deutschsprachigen Raum übliche Darstellung, Mediation sei nur „ein Verfahren“, deutlich hinaus. Sowohl im Selbstverständnis als auch in der Außendarstellung stellt der ÖBM den gesellschaftlichen Mehrwert in den Mittelpunkt und entwickelt ihn weiter. Mit diesem wichtigen Meilenstein stärkt der ÖBM das Image von Mediation und setzt auch einen neuen Qualitätsmaßstab. So hilft er seinen Mitgliedern, ihre Marktpositionierung weiter zu stärken.
Lesen Sie hier mehr zum Thema „Mediation als professionelle Dienstleistung“.
Geförderte Familienmediation (FLAG-Mediation)
Im Rahmen von Trennung oder Scheidung kann unter gewissen Voraussetzungen eine vom Bundeskanzleramt geförderte Familienmediation (FLAG-Mediation) in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem aktuellen Familieneinkommen und der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Weitere Informationen finden Sie im ÖBM-Informationsblatt.
Der ÖBM ist einer jener Rechtsträger, die zur Abwicklung geförderter Familienmediation (FLAG-Mediation) befugt sind. In der Mediator*innen-Suche finden Sie jene Mediator*innen, die die geförderte Familienmediation über den ÖBM anbieten.
Als ÖBM-Mitglied können Sie sich gemeinsam mit Ihrem*r Co-Mediator*in unter den Voraussetzungen der Richtlinien zur Förderung von Mediation in die Liste dieser FLAG-Mediator*innen eintragen lassen.
Mediation in der Behindertengleichstellung
Im Falle eines Diskriminierungsverdachts können Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und sonstige Beteiligte beim Sozialministeriumservice im Rahmen einer Schlichtung einen Antrag auf Mediation stellen. Für die Parteien fallen keinerlei Kosten an. Suchen Sie dazu im Mediator*innen-Verzeichnis des ÖBM.
Regionale Förderungen
Weiters gibt es in Österreich einige andere Förderungen für Mediation, die sich auf konkrete Projekte oder Anwendungsbereiche der Mediation beziehen und somit je nach Bundesland, Gemeinde oder Bezirk als Fördergeber unterscheiden.