Versicher­ungs­angebote

Berufshaft­pflicht­versicherung

Der ÖBM hat für seine Mitglieder mit der GENERALI Versicherung einen Rahmenvertrag über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 19 ZivMediatG abgeschlossen. Dabei profitieren die ÖBM-Mitglieder von den besonders vorteilhaften Versicherungsbedingungen mit kostenloser automatischer Erweiterung für Strafrechtsschutz und für den örtlichen Geltungsbereich in ganz Europa. Die Versicherung gibt es in dieser Form in Österreich ausschließlich für ÖBM-Mitglieder. Auch einschlägige DSGVO-Risiken sind mitabgedeckt.

Versichert gilt die freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit von ÖBM-Mitgliedern als Mediator:innen. Die Versicherung erstreckt sich auf alle einschlägigen, beruflichen Tätigkeiten als Mediator:in des versicherten ÖBM-Mitglieds, explizit nicht jedoch auf anwaltliche und notarielle Beratungen oder Tätigkeiten. Versicherbar sind nur Personen, die ihren Gerichtsstand in Österreich haben.

  • steht allen ordentlichen Mitgliedern des ÖBM offen
  • entspricht den Kriterien des BMJ zur Eintragung in die Liste der Mediator:innen
  • kann gleichzeitig mit der Mitgliedschaft oder auch zu einem späteren Zeitpunkt der Mitgliedschaft beantragt werden
  • die Versicherungsprämie muss bis jeweils 31. März des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz
  • um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Mediator:innen mit den Grundberufen Anwält:innen, Notar:innen, Ziviltechniker:innen und Baumeister:innen ihre bereits bestehende Berufshaftpflichtversicherung darauf prüfen

Jahresprämie: 67 EUR, ab 01.01.2025: 70 EUR 
Bei Eintritt ab 1. September ist die Versicherung für das laufende Jahr prämienfrei und verpflichtet zur Fortsetzung der Berufshaftpflichtversicherung im Folgejahr.

Antrag auf Inanspruchnahme der Berufshaftpflichtversicherung (Generali 1)
Leistungsübersicht (Generali 1)
Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung
 

  • steht ordentlichen Mitgliedern, die keine eingetragenen Mediator:innen sind, und außerordentlichen Mitgliedern, insbesondere Mediator:innen in Ausbildung, des ÖBM offen
  • umfasst auch Praxisfälle (Fallarbeiten) in der Ausbildung
  • kann gleichzeitig mit der Mitgliedschaft oder auch zu einem späteren Zeitpunkt der Mitgliedschaft beantragt werden
  • die Versicherungsprämie muss bis jeweils 31. März des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz

Jahresprämie: 40 EUR
Bei Eintritt ab 1. September ist die Versicherung für das laufende Jahr prämienfrei und verpflichtet zur Fortsetzung der Berufshaftpflichtversicherung im Folgejahr.

Antrag auf Inanspruchnahme der Versicherung (Generali 2)
Leistungsübersicht (Generali 2)
 

Die Kündigung der Versicherung ist schriftlich per Mail oder Post dem ÖBM-Büro bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres mitzuteilen und wird zum 31.12. dieses Jahres wirksam.

zusätzliche Angebote

Für ÖBM-Mitglieder bietet die Generali auch zu anderen Versicherungen vergünstigte Konditionen z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung, Krankenversicherung, Pensionsvorsorge, Unfallschutz etc. an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an