Mitgliedsarten
Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unseren Vorteilen!
Kombi-Pakete
Standard-Paket
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft + Berufshaftpflichtversicherung „Generali 1“
Für aktive Mediator:innen, die die Angebote des ÖBM nutzen möchten und ihre Mediationstätigkeit ausreichend versichert wissen wollen (Versicherung entspricht den BMJ-Kriterien).
- Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
- Mit Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung, können Sie Ihr Profil für die Mediator:innen-Suche vom ÖBM-Büro freischalten lassen (BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“; Gewerbeschein Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung; Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen, Ziviltechniker:innen oder Wirtschaftstreuhänder:innen).
- Die Berufshaftpflichtversicherung „Generali 1“ steht allen ordentlichen Mitgliedern des ÖBM offen und entspricht den Kriterien des BMJ zur Eintragung in die Liste der Mediator:innen.
- Die Versicherungsprämie muss bis jeweils 31. März des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.
- Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Mediator:innen mit den Grundberufen Anwält:innen, Notar:innen, Ziviltechniker:innen und Baumeister:innen ihre bereits bestehende Berufshaftpflichtversicherung darauf prüfen.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 150 EUR, ab 01.01.2025: 156 EUR (ab dem 2. Halbjahr 78 EUR) – jährliche Indexierung
Jahresprämie Versicherung: 67 EUR, ab 01.01.2025: 70 EUR (Bei Eintritt ab 1. September ist die Versicherung für das laufende Jahr prämienfrei und verpflichtet zur Fortsetzung der Berufshaftpflichtversicherung im Folgejahr.)
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag Standard-Paket
Infoblatt zur ordentlichen Mitgliedschaft
Infoblatt zur BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“
Leistungsübersicht (Generali 1)
Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Premium-Paket
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft + Berufshaftpflichtversicherung „Generali 1“ + ÖBM-Mitgliedersiegel
Zusätzlich zum Standard-Paket können Sie mit dem Premium-Paket das ÖBM-Mitgliedersiegel zum Aktionspreis erwerben.
- Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
- Mit Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung, können Sie Ihr Profil für die Mediator:innen-Suche vom ÖBM-Büro freischalten lassen (BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“; Gewerbeschein Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung; Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen, Ziviltechniker:innen oder Wirtschaftstreuhänder:innen).
- Die Berufshaftpflichtversicherung „Generali 1“ steht allen ordentlichen Mitgliedern des ÖBM offen und entspricht den Kriterien des BMJ zur Eintragung in die Liste der Mediator:innen.
- Die Versicherungsprämie muss bis jeweils 31. März des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.
- Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Mediator:innen mit den Grundberufen Anwält:innen, Notar:innen, Ziviltechniker:innen und Baumeister:innen ihre bereits bestehende Berufshaftpflichtversicherung darauf prüfen.
- Das ÖBM-Siegel ist EU-weit als Verbandsmarke geschützt und kann von allen ÖBM-Mitgliedern zur Selbstvermarktung verwendet werden.
- Wetterfestes Acrylschild zur einfachen Wandmontage: 270 x 270 mm inkl. 4-teiligem Edelstahl Wandhalter-Set
- Das ÖBM-Siegel wird mit einer an die aufrechte Mitgliedschaft gebundenen Gültigkeitsdauer und Verwendungsberechtigung ausgestellt und per Post versendet.
- Das ÖBM-Siegel steht in digitaler Form im Mitgliederbereich der ÖBM-Website unter dem Menüpunkt Dokumente für Mitglieder/ Selbstvermarktung und Druckvorlagen/ ÖBM-Siegel in den unterschiedlichsten Dateiformaten kostenlos zum Download zur Verfügung.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 150 EUR, ab 01.01.2025: 156 EUR (ab dem 2. Halbjahr 78 EUR) – jährliche Indexierung
Jahresprämie Versicherung: 67 EUR, ab 01.01.2025: 70 EUR (Bei Eintritt ab 1. September ist die Versicherung für das laufende Jahr prämienfrei und verpflichtet zur Fortsetzung der Berufshaftpflichtversicherung im Folgejahr.)
ÖBM-Siegel Aktionspreis: 48 EUR (Regulärer Selbstkostenbeitrag: 78 EUR); in diesem Betrag ist gem. § 6 (1) Zif. 25 UStG keine Umsatzsteuer enthalten
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag Premium-Paket
Infoblatt zur ordentlichen Mitgliedschaft
Infoblatt zur BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“
Leistungsübersicht (Generali 1)
Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung
Benutzungsrichtlinien ÖBM-Siegel
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Ausbildungspaket
Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft in Ausbildung + Berufshaftpflichtversicherung „Generali 2“
Kostengünstigere Mitgliedschaft für Mediator:innen in Ausbildung inkl. Berufshaftpflichtversicherung, die auch Praxisfälle (Fallarbeiten) umfasst.
- Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
- Nach Abschluss der Ausbildung ist die Umstellung auf eine ordentliche Mitgliedschaft möglich und erforderlich (auch während des laufenden Kalenderjahres). Dafür ist eine Aufzahlung der Differenz zum Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder zu leisten.
- Die Berufshaftpflichtversicherung „Generali 2“ steht Mediator:innen in Ausbildung offen und umfasst auch Praxisfälle (Fallarbeiten) in der Ausbildung.
- Die Versicherungsprämie muss bis jeweils 31. März des laufenden Jahres auf dem ÖBM-Konto eingelangt sein, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75,00 EUR, ab 01.01.2025: 78 EUR (ab dem 2. Halbjahr 39 EUR) – jährliche Indexierung
Jahresprämie Versicherung: 40 EUR (Bei Eintritt ab 1. September ist die Versicherung für das laufende Jahr prämienfrei und verpflichtet zur Fortsetzung der Berufshaftpflichtversicherung im Folgejahr.)
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag Ausbildungspaket
Infoblatt zur AO-MG in Ausbildung
Leistungsübersicht (Generali 2)
Besondere Bedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Einzelanträge
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft steht ALLEN offen (mit und ohne Mediationsausbildung). Sie kann von Personen, die am Thema Mediation interessiert sind, erworben werden und ist somit an keine speziellen Voraussetzungen gebunden.
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Mit Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung, können Sie Ihr Profil für die Mediator:innen-Suche vom ÖBM-Büro freischalten lassen (BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“; Gewerbeschein Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung; Mediation im Berufsbild wie bei Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen, Ziviltechniker:innen oder Wirtschaftstreuhänder:innen).
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 150 EUR, ab 01.01.2025: 156 EUR (ab dem 2. Halbjahr 78 EUR) – jährliche Indexierung
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
Infoblatt zur ordentlichen Mitgliedschaft
Infoblatt zur BMJ-Eintragung in die „Liste der Mediator:innen“
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft ist für Personen gedacht, die nur teilweise an der Vereinsarbeit teilnehmen. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden, lediglich die Zugehörigkeit zu einer der genannten Personengruppen ist nachzuweisen.
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Nach Abschluss der Ausbildung bzw. nach Vollendung des 28. Lebensjahres ist die Umstellung auf eine ordentliche Mitgliedschaft möglich und erforderlich (auch während des laufenden Kalenderjahres). Dafür ist eine Aufzahlung der Differenz zum Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder zu leisten.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75,00 EUR, ab 01.01.2025: 78 EUR (ab dem 2. Halbjahr 39 EUR) – jährliche Indexierung
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag auf AO-MG in Ausbildung
Infoblatt zur AO-MG in Ausbildung
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Grundvoraussetzung für eine Peer-Zertifizierung ist eine ÖBM-Mitgliedschaft. Pädagog:innen, die über die Peer-Mediation hinaus nicht mediieren, können außerordentliches Mitglied werden.
Peer-Coaches werden nach erfolgter ÖBM-Zertifizierung auf der ÖBM-Website öffentlich gelistet.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75 EUR, ab 01.01.2025: 78 EUR (ab dem 2. Halbjahr 39 EUR) – jährliche Indexierung
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Für neue Mitglieder erfolgt der Beginn der Mitgliedschaft über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Für bestehende Mitglieder ist ein Wechsel von einer ordentlichen zu einer außerordentlichen Mitgliedschaft wegen Ruhestands mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Der Wechsel kann per Post oder E-Mail formlos beantragt werden.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 75 EUR, ab 01.01.2025: 78 EUR (ab dem 2. Halbjahr 39 EUR) – jährliche Indexierung
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Antrag auf AO-MG im Ruhestand
Infoblatt zur AO-MG im Ruhestand
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft steht jenen Personen zu, die bereits Mitglied beim BM (deutscher Bundesverband Mediation e.V.) oder beim FSM (Federation Suisse Medaition) sind. Sie ist inhaltlich einer außerordentlichen Mitgliedschaft gleichgestellt und an keine weiteren Voraussetzungen gebunden.
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag und wird mit Einlangen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages wirksam.
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 65 EUR (ab dem 2. Halbjahr 32,50 EUR)
Beitrittsgebühr: 70 EUR
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Organisationsmitgliedschaft
Die Organisationsmitgliedschaft kann erworben werden von juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften, die als Verein, Verband oder Ausbildungseinrichtung im Bereich Mediation und Konfliktlösung tätig sind, sich im Rahmen des Vereins austauschen und vernetzen sowie den Verein besonders unterstützen möchten Sie ist an keine sonstigen Voraussetzungen gebunden.
Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt über einen Antrag. Er wird mit Einlagen der Beitrittsgebühr bzw. des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Vorteile einer Organisationsmitgliedschaft
- Listung als Organisationsmitglied beim ÖBM (mit Logo und Link)
- Verwendung des ÖBM-Mitgliedersiegels auf der Website der Institution
- 4 Mal jährlich 3 Freiexemplare der Mediationszeitschrift „Die Mediation“, worin der ÖBM in einer eigenen Rubrik über die österreichische Mediationslandschaft informiert
- Information über die Mediation und den ÖBM durch Vertreter:in des ÖBM im Rahmen der laufenden Lehrgänge der Ausbildungseinrichtung bzw. für die Mitglieder des Mediationsvereins
- Austausch und Vernetzung mit anderen Institutionen
- Weitere Vorteile ähnlich der ordentlichen Mitgliedschaft
zusätzlicher Vorteil für Mediationsvereine
- (kostenlose) Listung im Mediator:innen-Verzeichnis des ÖBM
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: 300 EUR, ab 01.01.2025: 312 EUR (ab dem 2. Halbjahr 156 EUR) – jährliche Indexierung
Beitrittsgebühr: 40 EUR
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich per Mail oder Post dem Vorstand mitzuteilen und ist mit einer Frist von 2 Monaten (31.10.) zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Ruhendstellung der Mitgliedschaft
In besonderen Fällen wie z.B. langer Auslandsaufenthalt, Eltern- bzw. Bildungskarenz, besonders langer Krankenstand oder Arbeitslosigkeit kann eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft beim Vorstand beantragt werden. Die Ruhendstellung ist vor allem für Mediator:innen interessant, die eine Eintragung in der BMJ-Liste haben und ihre Versicherung aufrecht erhalten wollen, damit sie nicht von der Liste gestrichen werden.
Die Ruhendstellung bezieht sich nur auf die Mitgliedschaft und nicht auf die Versicherung. In dieser Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 20 Prozent des eigentlichen Betrags. Zugleich ruhen sämtliche Rechte aus der Mitgliedschaft. Newsletter-Abos sind davon nicht betroffen.
Eine Ruhendstellung und der damit verbundene verminderte Mitgliedsbeitrag ist für ein Kalenderjahr gültig. Nach Wegfall des Antragsgrundes kann ohne neuerlichem Beitrittsbeitrag die Reaktivierung beantragt werden.
Bei Bedarf senden Sie Ihren Antrag auf Ruhendstellung formlos per E-Mail an office(at)oebm.at, beschreiben Sie kurz die Umstände und legen Sie Bestätigungen bzw. sonstige Nachweise bei. Dieser Antrag wird dem ÖBM-Vorstand vorgelegt.