Ausbildung, Eintragung und Fortbildung
Eine anerkannte Ausbildung ist für eingetragene Mediator:innen die Grundlage zur Durchführung von Mediationsverfahren und ist in Österreich gesetzlich geregelt. Darunter fällt auch die Fortbildungspfilcht. Für bestimmte Berufsgruppen bestehen Sonderregelungen, die in der Ausbildungsverordnung nachzulesen sind.
Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung für eingetragene Mediator:innen sind in der Ausbildungsverordnung geregelt. Für den Abschluss der Ausbildung sind grundsätzlich 365 Einheiten zu absolvieren. Falls Sie sich für eine Mediationsausbildung interessieren, können Sie sich an dieser Stelle über ausgewählte Ausbildungseinrichtungen in Ihrem Bundesland informieren.
Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV)
Liste der Ausbildungseinrichtungen
Eintragung
Das Bundesministerium für Justiz führt die Liste der eingetragenen Mediator:innen für Personen mit entsprechender Mediationsausbildung. Der Antrag auf Eintragung ist samt notwendiger Unterlagen direkt dorthin zu richten. ÖBM-Mitglieder können eine vergünstigte Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Weitere Infomationen zur Eintragung finden Sie im Mitgliederbereich.
Informationen des Justizministeriums zur Eintragung
Das große 1x1 der Berufsausübung (mediation aktuell 1/2015, 20-23)
Fortbildung
Für eingetragene Mediator:innen besteht eine laufende Fortbildungsverpflichtung. Beim Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung sind die entsprechenden Fortbildungseinheiten nachzuweisen. ÖBM-Mitglieder können kostenlos an zahlreichen Fortbildungen in allen Bundesländern teilnehmen. Zudem stehen im Mitgliederbereich unterstützende Formulare zur leichteren Antragstellung zur Verfügung.
Fortbildungsrichtlinie
Informationen des Justizministeriums zur Fortbildung (Punkt 8)
Fortbildungsnachweis Intervision (DM II-2020, 78)
Fortbildungsnachweise für eingetragene Mediator:innen (mediation aktuell 3/2013, 22-23)