Mediations­bereich Arbeit & Wirtschaft

Einsatz von Mediation in der Wirtschaft

  • Einigung bei unterschiedlichen Standpunkten im Rahmen von Betriebsübergaben oder Firmenzusammenschlüssen, z.B. Ausgleich von betrieblichen und familiären Interessen bei der Übergabe von Familienunternehmen, Überbrückung entstehender kultureller Differenzen bei Übernahmen usw.
  • Aufrechterhaltung von Kunden-Lieferanten-Beziehungen, z.B. bei Zahlungsverzug wegen Unzufriedenheit mit erbrachten Leistungen usw.
  • Klärung von strittigen Punkten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung, z. B. Informationszugang des Betriebsrats zu relevanten Dokumenten, geplante Kündigungen, Regelung von Arbeitseinsatzzeiten usw.
  • Wiederherstellung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen einzelnen Mitarbeiter:innen, z.B. nach strittigen Kündigungen, Zwangsversetzungen, im Zuge unklarer Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche usw.
  • Lehrlingsmediation

Vorteile der Wirtschaftsmediation

  • Existenzsicherung von Unternehmen durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Schaffung nachhaltiger Kooperationen in der gesamten Lieferkette
  • Reduktion verfahrensbedingter Kosten bei gerichtsnahen Streitigkeiten mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen usw.

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