Erhöhung der Eintragungs­gebühr für die BMJ-Liste 

Ab 1. August 2026 wurde die Gebühr für Anträge auf (Aufrecht­erhaltung der) Eintragung in die Liste der Mediator:innen beim Bundes­ministerium für Justiz auf EUR 448,- erhöht. 

Weitere Details zu Eintragungsvoraussetzungen, Listenführung und Gebühren sowie die relevanten Rechtsquellen finden Sie hier.