Ab 1. August 2026 wurde die Gebühr für Anträge auf (Aufrechterhaltung der) Eintragung in die Liste der Mediator:innen beim Bundesministerium für Justiz auf EUR 448,- erhöht.
Weitere Details zu Eintragungsvoraussetzungen, Listenführung und Gebühren sowie die relevanten Rechtsquellen finden Sie hier.